Häufige Fragen
Antworten auf das, was am häufigsten gefragt wird.
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet ist, erreichen Sie uns unter hallo@mietsense.com.
Was MietSense ist — und was nicht
Ist MietSense eine Rechtsberatung?
Nein. MietSense ist eine strukturierte Informationsleistung. Wir werten öffentliche Rechtsquellen — Gesetze, BGH-Urteile, Bezirksamtsmitteilungen, Mietspiegel — systematisch nach Ihrer Situation aus. Eine rechtliche Bewertung Ihres konkreten Einzelfalls ist Aufgabe der Anwaltschaft und nach § 2 RDG ausschließlich zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Termin bei unserer Partnerkanzlei.
Wo verläuft die Grenze zwischen Information und Beratung?
Wir ordnen die geltende Rechtslage strukturiert: Welche Regelungen gibt es, welche Quellen liegen ihnen zugrunde, welche Mitteilungs- und Registrierungspflichten existieren? Wir bewerten nicht, ob Ihre konkrete Situation rechtmäßig ist, ob ein Vertrag wirksam ist oder welche Klausel Sie verwenden sollten. Diese Bewertung ist eine Rechtsdienstleistung und erfolgt ausschließlich durch unsere Partnerkanzlei.
Wer steht hinter MietSense?
MietSense wurde 2026 in Berlin gegründet. Die Auswertungslogik wird quartalsweise durch unsere Partnerkanzlei auf Aktualität geprüft. Eine ausführliche Vorstellung des Gründerteams folgt auf der Seite Über uns.
Quick-Check und Bericht
Was ist der Unterschied zwischen Quick-Check und Bericht?
Der Quick-Check ist eine kostenlose Erstübersicht in vier Fragen. Er zeigt, welche Regelungen für Ihre Situation einschlägig sind, ohne in die Tiefe zu gehen. Der strukturierte Bericht (29 €) basiert auf einem 13-Fragen-Fragebogen und liefert die ausführliche Auswertung inklusive Mietspiegel-Vergleich, Bezirksamtszuordnung und Quellenangaben.
Wie lange dauert die Erstellung des Berichts?
Nach Abschluss des 13-Fragen-Fragebogens wird der Bericht binnen weniger Minuten erstellt und steht zum Download bereit. Eine Kopie wird zusätzlich an Ihre angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
In welcher Form erhalte ich den Bericht?
Als PDF-Dokument zum Download und zusätzlich als E-Mail-Anhang. Der Bericht enthält alle Abschnitte mit Quellenangaben, Mietspiegel-Werten und Verweisen auf die zuständigen Stellen — in einer Form, die Sie eigenständig prüfen und ggf. einem Anwaltsgespräch zugrundelegen können.
Kann ich den Bericht aktualisieren, wenn sich meine Situation ändert?
Ja. Innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung können Sie Ihre Angaben einmalig anpassen und einen aktualisierten Bericht erhalten, ohne erneut zu zahlen.
Welche Quellen verwendet MietSense?
Ausschließlich öffentlich zugängliche Rechtsquellen — einschlägige Bundesgesetze und Verordnungen, höchstrichterliche Entscheidungen, der Berliner Mietspiegel sowie Verwaltungsvorschriften und offizielle Mitteilungen der zuständigen Berliner Stellen. Jede Aussage im Bericht ist mit der zugrundeliegenden Quelle ausgewiesen.
Anwaltsgespräch und Partnerkanzlei
Was kostet ein Anwaltsgespräch über MietSense?
Das 20-minütige Erstgespräch über unsere Partnerkanzlei kostet 89 €. Eine darüber hinausgehende Vertretung — etwa bei einem laufenden Bußgeldverfahren oder bei einer Räumungsklage — wird direkt mit der Kanzlei nach deren Honorarordnung vereinbart und ist nicht Teil der Vermittlung über MietSense.
Ich habe einen Bescheid vom Bezirksamt erhalten. Hilft mir MietSense?
Ein Bescheid des Bezirksamts ist ein konkreter Einzelfall, dessen rechtliche Bewertung ausschließlich Anwältinnen und Anwälten vorbehalten ist. MietSense kann Ihnen die zugrundeliegende Rechtslage strukturiert darstellen, ersetzt aber die anwaltliche Vertretung nicht. In einer solchen Situation ist das direkte Anwaltsgespräch die geeignete Stufe — wir vermitteln Ihnen kurzfristig einen Termin.
Mein Mietvertrag verbietet Untervermietung. Was nun?
Ob eine vertragliche Klausel wirksam ist und welche Optionen Sie konkret haben, ist eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls und damit nicht Gegenstand unserer Informationsleistung. Der Bericht zeigt Ihnen, welche Regelungen — etwa § 540 BGB zur Erlaubnispflicht — auf eine solche Konstellation grundsätzlich anwendbar sind. Für die konkrete Einschätzung ist das Anwaltsgespräch der richtige Weg.
Daten, Bezahlung und Reichweite
Was passiert mit meinen Daten?
Wir erheben nur das, was wir für die Auswertung tatsächlich benötigen — keine Namen, keine Adressen, keine Vertragspartner. Daten werden verschlüsselt gespeichert, nach 12 Monaten automatisch gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Wie aktuell sind die Informationen?
Unser Regelwerk wird laufend an neue Urteile, Verordnungsänderungen und Mietspiegel-Aktualisierungen angepasst. Quartalsweise prüft unsere Partnerkanzlei den Stand der Auswertungslogik. Jede Auskunft enthält das Datum der zugrundeliegenden Rechtsquellen.
Für welche Städte gilt MietSense?
Aktuell ist MietSense auf Berlin spezialisiert. München, Hamburg und Frankfurt folgen in den kommenden Monaten. Sie können sich für die Erweiterung auf Ihre Stadt vormerken lassen.
Wie kann ich bezahlen?
Die Zahlungsoptionen — Stripe, SEPA-Lastschrift, PayPal — werden mit dem Start der Bericht-Funktion freigeschaltet. Im Moment ist nur der Newsletter und der kostenlose Quick-Check verfügbar.
Kann ich MietSense auch als Hausverwaltung nutzen?
Eine spezialisierte Lösung für Hausverwaltungen mit größeren Portfolios ist in Vorbereitung. Wenn Sie als Verwaltung Interesse haben, schreiben Sie uns an verwaltung@mietsense.com — wir nehmen Sie auf die Frühnutzerliste auf.
Wie verdient MietSense Geld?
Durch den Verkauf strukturierter Berichte. Es gibt keine Werbung von Drittanbietern, keinen Datenverkauf und keine Tracking-Kooperationen. Weitere Details zum Geschäftsmodell folgen mit dem Start der Bericht-Funktion.