Über uns
Klarheit statt Meinungen. Quellen statt Behauptungen.
MietSense entstand aus einer einfachen Beobachtung: Berliner Vermieterinnen und Vermieter haben es 2026 schwerer als je zuvor, die für sie geltende Rechtslage selbst nachzuvollziehen — und die wenigen verfügbaren Hilfsangebote sind entweder anonyme Foren oder teure Anwaltstermine. Dazwischen fehlt eine strukturierte, quellenbasierte Information.
Was wir tun — und was wir bewusst nicht tun
MietSense wertet öffentliche Rechtsquellen — Gesetze, BGH-Urteile, Verwaltungsvorschriften, Mietspiegel, Bezirksamtsmitteilungen — strukturiert nach Ihrer konkreten Situation aus. Sie erhalten eine geordnete Übersicht der für Sie 2026 einschlägigen Regelungen, jeweils mit der zugrundeliegenden Quelle.
Was MietSense nicht tut: eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls. Das ist Aufgabe der Anwaltschaft und in Deutschland nach § 2 RDG ausschließlich zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Eine transparente Vermittlung an eine auf Berliner Mietrecht spezialisierte Partnerkanzlei ist Teil unseres Konzepts und derzeit in Vorbereitung.
Wer hinter MietSense steht
MietSense wird von Okan Sahiner in Berlin aufgesetzt — als Gründer und alleiniger Betreiber. Er arbeitet seit mehreren Jahren an der Schnittstelle aus Datenanalyse und öffentlich zugänglichen Rechtsquellen und hat MietSense mit dem Ziel begonnen, die Rechtslage rund um die Berliner Vermietungsregeln nachvollziehbar zu machen — ohne die Grenze zur Rechtsberatung zu überschreiten.
Mehr zur Person: okansahiner.me
Vier Grundsätze unserer Arbeit
- 01
Jede Aussage ist nachvollziehbar
Wir verweisen auf Paragraphen, BGH-Aktenzeichen, Bezirksamtsmitteilungen oder Mietspiegel. Sie können jeden Punkt eigenständig prüfen.
- 02
Wir machen die Grenze sichtbar
Wo eine konkrete rechtliche Bewertung beginnt, hört unsere Auswertung auf. Wir markieren diesen Übergang transparent und benennen, wann ein Anwaltsgespräch sinnvoll wird.
- 03
Aktualität ist Pflicht, nicht Versprechen
Unser Regelwerk wird laufend an Urteils- und Verordnungsänderungen angepasst. Eine quartalsweise externe Prüfung der Auswertungslogik durch eine spezialisierte Kanzlei ist Teil unseres Qualitätskonzepts.
- 04
Datensparsamkeit als Standard
Wir erheben nur, was wir für die Auswertung tatsächlich benötigen — keine Namen, Adressen, Vertragspartner. Daten werden verschlüsselt gespeichert und nach 12 Monaten gelöscht.
Ein erster Eindruck in unter zwei Minuten
Der Quick-Check zeigt Ihnen, welche der 2026er Regelungen für Ihre Situation relevant sind — kostenlos und ohne Anmeldung.