Airbnb / Kurzzeitvermietung
Sie vermieten über Airbnb oder Booking kurzfristig?
Kurzzeitvermietung (typisch unter 30 Tagen) ist seit 2024 verschärft reguliert und steht ab dem 20. Mai 2026 unter automatischer Plattform-Meldung an die Bezirksämter.
Drei Regelungen sind hier zentral: das Zweckentfremdungsverbot Berlin (ZwVbG) mit seiner 90-Tage-Grenze für die Vermietung des eigenen Hauptwohnsitzes, die Pflicht zur korrekten Wohnraumregistriernummer und die EU-Verordnung 2024/1028, die ab Mai 2026 die monatliche Übermittlung der Buchungsdaten an Ihr Bezirksamt vorschreibt.
Die Rechtslage unterscheidet sich erheblich zwischen Hauptwohnsitz (innerhalb der 90-Tage-Grenze genehmigungsfrei) und Zweitobjekt (grundsätzlich genehmigungspflichtig). Auch die Bezirke handhaben Bußgelder bei Verstößen unterschiedlich konsequent.
Die detaillierte Auswertung für diese Konstellation — Mietspiegel-Vergleich, Bezirksamtszuordnung, Registrierungs- und Mitteilungspflichten — ist in Vorbereitung.
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