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Langzeitvermietung

Sie vermieten Wohnungen langfristig und unbefristet?

Wer in Berlin Wohnungen unbefristet vermietet, die nicht der eigene Hauptwohnsitz sind — eine oder mehrere — steht 2026 vor verdichteten Regelungen. Mietpreisbremse, Möblierungszuschlag-Deckel und Befristungsklauseln greifen gleichzeitig, unabhängig von der Anzahl der Objekte.

Bald verfügbar

Die Berliner Mietpreisbremse wurde 2024 und 2025 mehrfach präzisiert. Welche Vergleichswerte aus dem Mietspiegel für eine konkrete Wohnung gelten, hängt von Bezirk, Baujahr, Ausstattung und Wohnungsgröße ab — dieselbe Logik greift für eine einzelne Investmentwohnung wie für ein Portfolio.

Möblierte Vermietungen unterliegen seit 2024 verschärften Transparenzanforderungen — und seit 2026 einem 5%-Deckel auf den Möblierungszuschlag. Befristungen nach § 575 BGB sind nur aus eng definierten Gründen zulässig; eine unwirksame Befristung kann erhebliche Folgen haben.

Die detaillierte Auswertung für diese Konstellation — je Objekt strukturierter Mietspiegel-Vergleich, Möblierungs-Faktoren, Befristungs-Rahmen — ist in Vorbereitung.

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Tragen Sie sich ein, und wir informieren Sie, sobald die detaillierte Auswertung für diese Konstellation verfügbar ist. Bis dahin erhalten Sie nichts anderes von uns.

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