Für Sie relevant
Sie vermieten Wohnungen, die nicht Ihr Hauptwohnsitz sind?
Wer in Berlin Mietobjekte außerhalb des eigenen Hauptwohnsitzes betreibt — ein Objekt oder mehrere — steht 2026 vor verdichteten Regelungen zu Mietpreisbremse, Möblierungszuschlag-Deckel von 5 %, präzisierten Befristungsklauseln und neuen Meldepflichten. Die Auswirkung unterscheidet sich erheblich nach Vermietungstyp.
Drei Konstellationen sind in der Praxis typisch: reguläre Langzeitvermietung (unbefristet, ein oder mehrere Objekte), möblierte Mittelvermietung (befristet, 2–12 Monate) und das Portfolio-Monitoring von 3–15 Objekten unterschiedlicher Vermietungstypen. Sie unterliegen jeweils anderen Vorschriften — und nicht jede Vorschrift trifft jede Konstellation.
MietSense ordnet diese Regelungen je Objekt strukturiert: Mietspiegel-Vergleichswert, Möblierungs-Anforderungen, Befristungs-Rahmen, jeweils mit Quellenangabe. Für Portfolio-Operatoren steht später das L2-Dashboard zur Verfügung.
Welche Konstellation passt zu Ihrer Situation?
Innerhalb dieser Gruppe gibt es typische Konstellationen mit jeweils eigener Rechtslage. Wählen Sie diejenige, die Ihre Situation am ehesten beschreibt.
Langzeitvermietung
Sie vermieten eine oder mehrere Wohnungen, die nicht Ihr Hauptwohnsitz sind, als reguläre unbefristete Langzeitvermietung. Mietpreisbremse, Möblierungszuschlag und Befristungsregeln greifen hier — unabhängig von der Anzahl der Objekte.
Mehr erfahren →Mittelfristige Vermietung
Sie betreiben möblierte mittelfristige Vermietungen (typisch 2–12 Monate) von Objekten, in denen Sie nicht selbst wohnen. §549 Abs. 2 BGB und §575 BGB Befristungsregeln stehen im Zentrum.
Mehr erfahren →Portfolio-Monitoring
Sie führen ein Portfolio von 3–15 Objekten in mittelfristiger oder WG-Vermietung. Diese Konstellation führt typischerweise auf das L2-Abonnement statt auf den einmaligen Bericht.
Mehr erfahren →
Klarheit in zwei Minuten
Der Quick-Check zeigt Ihnen kostenlos, welche der 2026er Regelungen Ihre konkrete Situation betreffen — über alle Konstellationen hinweg.
Bei Änderungen informiert bleiben
Einmal im Monat — neue Urteile, Verordnungs- und Bezirksamtsregelungen, die für Berliner Vermietungen relevant sind. Strukturiert, mit Quellen, ohne Marketing.
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