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Für Sie relevant

Sie wohnen zur Miete und vermieten weiter?

Untervermietung ist 2026 enger geregelt als vor wenigen Jahren. Das BGH-Urteil VIII ZR 228/23 vom Januar 2026 hat den rechtlichen Rahmen für gewinnerzielende Untermiete neu gesetzt — und dieser Rahmen unterscheidet sich erheblich zwischen langfristiger und kurzfristiger Untermiete.

Zwei Konstellationen sind in der Praxis am häufigsten: die langfristige Untermiete (oft während eines Auslandsaufenthalts oder Sabbaticals) und die kurzfristige Untermiete über Airbnb. Beide unterliegen dem BGH-Urteil zur Gewinnerzielung, aber Zustimmungspflicht, Zweckentfremdungsverbot und steuerliche Folgen wirken unterschiedlich.

MietSense ordnet beide Konstellationen strukturiert: welche Schwellenwerte das BGH-Urteil für Berlin nennt, wie eine Zustimmungsanfrage typischerweise aufgebaut ist und welche Mitteilungspflichten gegenüber dem Bezirksamt bestehen können.

Welche Konstellation passt zu Ihrer Situation?

Innerhalb dieser Gruppe gibt es typische Konstellationen mit jeweils eigener Rechtslage. Wählen Sie diejenige, die Ihre Situation am ehesten beschreibt.

  1. Langzeit-Untermiete

    Sie wohnen zur Miete und vermieten Ihre Wohnung oder ein Zimmer langfristig weiter — etwa während eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalts oder Sabbaticals.

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  2. Kurzzeit-Untermiete

    Sie wohnen zur Miete und vermieten Ihre Wohnung kurzfristig weiter — etwa über Airbnb während kurzer Abwesenheiten. Das BGH-Urteil VIII ZR 228/23 ist hier zentral.

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Klarheit in zwei Minuten

Der Quick-Check zeigt Ihnen kostenlos, welche der 2026er Regelungen Ihre konkrete Situation betreffen — über alle Konstellationen hinweg.

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